Sicherheit der Familie
Wachsamkeit und Sensibilisierung: So schützen Sie Ihr persönliches Umfeld.
Als Kommunalpolitiker/in sind Sie im Fokus der Öffentlichkeit. Gehen Sie zurückhaltend mit Informationen zu Ihrer Privatadresse, dem Namen der Kita, der Schule Ihres Kindes oder Ihrer Kinder, der privaten Festnetznummer und der privaten E-Mail-Adresse um. Wichtige Dokumente mit persönlichen Informationen sollten nicht für fremde Personen zugänglich aufbewahrt werden oder gar offen im Büro liegen. Teilen Sie Fremden weder Ihre An- und Abwesenheitszeiten noch Reisepläne oder Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse mit – vor allem nicht am Telefon. Verzichten Sie in den sozialen Medien und im Büro auf Familienfotos. Unterscheiden Sie zwischen öffentlichem Profil in den sozialen Medien und privatem, geschütztem Profil. Wie Sie Ihre Social-Media-Auftritte als Kommunalpolitiker/in sichern, erfahren Sie in diesem Fallbeispiel. Wenn Ihre Daten gegen Ihren Willen im Netz veröffentlicht worden sind (sogenanntes Doxxing), erhalten Sie hier Hilfe beim Anbieter HateAid.
Sie können verhindern, dass Ihre Adresse auf Wahllisten erscheint oder von Meldebehörden weitergegeben wird. Falls eine Auskunft angefragt wird, muss Sie die Behörde nach Ihrem Einverständnis fragen. Nach Paragraf 51 des Bundesmeldegesetzes erhalten Sie eine Auskunftssperre, wenn „Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen“, dass die Herausgabe Ihrer Adresse Gefahr für „Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen“ zur Folge haben kann. Seitdem das Gesetzespaket gegen Hass und Hetze in Kraft getreten ist, müssen Meldebehörden künftig berücksichtigen, wenn Sie aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit in verstärktem Maße Anfeindungen oder Angriffen ausgesetzt sind. Um eine Auskunftssperre zu beantragen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt beziehungsweise an das Kundenzentrum Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt. Dabei müssen Sie dem Antrag polizeiliche, gerichtliche oder sonstige Dokumente (etwa die Drohschreiben) anfügen, um eine derartige Bedrohung glaubwürdig zu machen. Vermerken Sie im Antrag, dass Sie, falls die Auskunftssperre bewilligt wird, auch eine Übermittlungssperre wünschen – damit wird verhindert, dass Ihre Adresse in einem Adressbuch veröffentlicht wird. Die Auskunftssperre gilt für zwei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Beantragen Sie die Auskunftssperre auch für Ihre Familienangehörigen beziehungweise Wohnungsmitglieder. Da diese Auskunftssperre nur für Melderegisterauskünfte gilt, müssen Sie bei anderen öffentlichen Behörden, die über Ihre Adresse verfügen (zum Beispiel das Finanzamt, die Kfz-Zulassungsstelle oder etwa auch die Krankenkasse), ebenfalls eine entsprechende Sperre beantragen. Auch wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, können Sie darauf bestehen, dass Ihr Wohnort geheim gehalten wird – als Alternative können Sie zum Beispiel Ihr Büro angeben.
Sprechen Sie mit Ihren Nächsten, mit Familie, Kolleginnen und Kollegen sowie Nachbarinnen und Nachbarn oder Betreuungspersonen Ihrer Kinder. Sensibilisieren Sie und bereiten Sie sie auf mögliche Anfeindungen vor, verbreiten Sie jedoch keine Panik. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und bitten Sie Ihre Angehörigen, ebenfalls vorsichtig mit persönlichen Informationen umzugehen. Bitten Sie insbesondere Ihre Kinder, ihren aktuellen Aufenthaltsort nicht in den sozialen Medien zu veröffentlichen (wenn, dann erst verzögert). Sensibilisieren Sie alle Bewohner/innen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung dafür, nicht bedenkenlos die Tür zu öffnen. Legen Sie Ihrem Umfeld außerdem nahe, Ihre Telefonnummer nicht ohne Ihr Einverständnis an Dritte weiterzugeben.
Mandatsträger/innen sollten, wie alle anderen Bürger/innen auch, ihr Zuhause vor Eindringlingen schützen. Dabei können Lichtquellen im Außenbereich, Rollläden und Türspione helfen. Mit transparenter Sicherheitsfolie können Sie einfache Fenster verstärken. Wie Sie Ihr Haus sichern können und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie in diesem Fallbeispiel. Falls Sie derzeit einem hohen Maß an Anfeindungen ausgesetzt sind, lassen Sie sich von Ihrer örtlichen Polizeidienststelle beraten, welches Sicherheitskonzept jetzt hilfreich ist. Bestehen Sie notfalls auf einer/einem Ansprechpartner/in. Gegebenenfalls sollten Sie Ihre Tagesroutinen ändern und aufmerksam für Veränderungen sein, beispielsweise am Auto.
Viele betroffene Politiker/innen berichten, dass gerade das persönliche Umfeld von großer Bedeutung bei der Bewältigung von Anfeindungen und Bedrohungssituationen ist. Gespräche mit der Familie können eine wichtige Hilfe in schwierigen Situationen sein. Über die Erfahrungen zu sprechen, kann dabei helfen, diese als weniger drohend wahrzunehmen. Akzeptieren Sie, dass es eine Weile dauern kann, um so eine Belastung zu bewältigen. Kommunizieren Sie auch in dieser Phase offen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner und gegebenenfalls auch mit Ihren Kindern. Drücken Sie gegenseitige Wertschätzung aus und verbringen Sie bewusst gemeinsame Zeit miteinander, um Kraft zu tanken. Wenn Ihr Kind oder Sie selbst langfristig psychisch stark belastet sind und der Alltag nicht mehr gut funktioniert, sollten Sie psychologische Hilfe suchen. Auf dieser Seite können Sie gezielt Therapeutinnen und Therapeuten in Ihrer Nähe finden. Hier erfahren Sie, wie Sie eine Therapie beantragen. Sie können beispielsweise eine 12- bis 25-stündige Kurzzeittherapie in Anspruch nehmen, die Sie akut durch die Belastungsphase begleitet.
Ein Interview über die psychologischen Auswirkungen von Hatespeech und Hilfsangebote finden Sie hier.
Bundesverband Mobile Beratung e. V.
Deutsche Psychotherapeutenvereinigung
HateAid
Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention
Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG)
WEISSER RING e. V.