Umgang mit Anfeindungen
Sie erhalten Drohungen, Anfeindungen und Beleidigungen persönlich, per Brief oder Telefon. So sollten Sie reagieren.
Ihnen wurde gedroht, Sie wurden beleidigt – es ist völlig verständlich, dass Sie besorgt sind. Verfallen Sie aber nicht in Panik. Das Ziel vieler Täter/innen, die anonym drohen, ist es, jemanden in Angst zu versetzen – worauf nicht unbedingt etwas folgen muss. Dennoch: Drohungen und Beleidigungen sind Formen psychischer Gewalt. Folgen können eine akute Belastungssituation oder auch eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sein. Betroffene fühlen sich hilflos, verunsichert, überfordert oder gestresst. Das alles müssen Sie nicht allein aushalten. Sprechen Sie mit Ihrer Familie, Freundinnen und Freunden sowie Arbeitskolleginnen und -kollegen über das Erlebte. Sollten Sie sich ernsthaft belastet und überfordert fühlen, scheuen Sie nicht davor zurück, professionelle Gesprächsangebote in Anspruch zu nehmen.
Ein Interview zu den psychologischen Auswirkungen von Hatespeech lesen Sie hier.
Drohungen und Beleidigungen sind strafbar und können geahndet werden. Das geht jedoch nur, wenn die Anfeindungen dokumentiert sind. Als Grundregel gilt: Antworten Sie nicht, sondern sichern Sie die Nachrichten als Beweise. Auch wenn Sie nicht sofort Anzeige erstatten wollen, können Sie die Dokumentation vielleicht später noch gebrauchen. Allgemeine Informationen zur Dokumentation finden Sie in dieser Broschüre. Konkret sollten Sie so vorgehen:
Drohanrufe
Sagen Sie nichts. Holen Sie wenn möglich Zeuginnen und Zeugen dazu, die per Lautsprecherfunktion mithören. Idealerweise zeichnen Sie den Anruf auf – dafür gibt es kostenlose Apps für Ihr Smartphone. Oder aber Sie nutzen dafür die Aufnahmefunktion eines anderen Mobiltelefons. Es kann auch sinnvoll sein, immer ein Diktiergerät griffbereit zu haben. Andernfalls fertigen Sie ein Gesprächs- oder Gedächtnisprotokoll an: Notieren Sie sowohl den Inhalt des Anrufs (wortwörtlich) als auch Uhrzeit, Besonderheiten (Geschlecht, Sprache, Alter, Auffälligkeiten) und, falls nicht unterdrückt, die Telefonnummer. Lassen Sie die Anruferin/den Anrufer sprechen und legen Sie erst nach einiger Zeit auf. Drohanrufe auf dem Anrufbeantworter sollten Sie speichern. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter/innen und beraten Sie gemeinsam, ob eine Anzeige infrage kommt. Bei wiederholten Drohanrufen gibt es außerdem die Möglichkeit, Nummern zu sperren.
Drohbriefe
Bei Drohbriefen fehlt häufig der Absender, die Adresse ist maschinengeschrieben. Wenn Ihnen Post verdächtig vorkommt, sichern Sie diese: Berühren Sie sie nur mit einem Tuch (denn Fingerabdrücke können auch von Papier genommen werden) und legen Sie den Brief anschließend in einem Umschlag ab. Notieren Sie sich, wie Ihnen die Sendung zugestellt wurde. Heben Sie alle Zusendungen auf, auch wenn zunächst keine Anzeige für Sie in Betracht kommt. Falls weitere Drohungen folgen, ist es wichtig, dass alles Verdächtige dokumentiert ist.
Gehen Sie in die Offensive und melden Sie Beleidigungen oder Drohungen der Polizei. Dabei kommt eine Vielzahl von Straftatbeständen in Betracht. Zum einen sind Verletzungen der persönlichen Ehre strafbar. Das sind Beleidigung nach Paragraf 185 StGB, üble Nachrede nach Paragraf 186 StGB, Verleumdung nach Paragraf 187 StGB und Nötigung nach Paragraf 240 StGB. Darüber hinaus ist selbstverständlich auch die Bedrohung unter Strafe gestellt – nach Paragraf 241 StGB. Hierbei geht es um die Androhung von schweren Straftaten wie Körperverletzungen, Tötungs- oder Sexualdelikten. Die bloße (ernst gemeinte) Drohung und die dadurch verursachte Angst sind ausreichend dafür, dass die Exekutive einschreiten muss. Ebenso sind Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Holocaustleugnung (§ 130 III StGB) strafbar. Mehr Informationen zu den Straftatbeständen finden Sie in diesem Fallbeispiel. Bei der Einschätzung der strafrechtlichen Relevanz unterstützt Sie beispielsweise HateAid. Eine Anzeige können Sie in einigen Bundesländern online oder bei einer Polizeidienststelle erstatten. Das Bundesland Bayern hat ein Online-Meldeverfahren speziell für kommunale Amts- und Mandatsträger/innen eingerichtet. Beleidigungen und Bedrohungen sollten auch deshalb angezeigt werden, damit Schlimmeres verhindert und das Dunkelfeld solcher Delikte aufgehellt werden kann.
Handlungsmöglichkeiten der Polizei
Täter/innen, die persönlich oder unter vollem Namen kommunizieren, können leicht der Polizei gemeldet werden. Aber auch Verfasser/innen anonymer E-Mails können ermittelt werden, wenn diese versehentlich die E-Mail auch in anderen Kontexten verwenden oder ihre IP-Adresse nicht verbergen. Wenn Sie keine Anzeige stellen möchten, kann die Polizei zumindest eine Gefährderansprache vornehmen – damit wird der Täterin/dem Täter mitgeteilt, dass sie oder er der Polizei bekannt ist. Zudem hilft Ihre Meldung bei der Abschätzung von Gefahren. So kann die Polizei häufiger an Ihrem Wohnort nach dem Rechten sehen, Ihnen eine konkrete Ansprechperson oder sogar Personenschutz zur Verfügung stellen.
Für den Fall, dass Bedrohungen akut werden, sollten Sie sich in jedem Fall an die örtliche Polizeidienststelle wenden. Lassen Sie sich beraten, welches Sicherheitskonzept jetzt hilfreich ist. Bestehen Sie notfalls auf einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner. Auf dieser Seite finden Sie Verhaltenstipps für konkrete Bedrohungssituationen. Ändern Sie Ihre Passwörter und setzen Sie Ihre Social-Media-Profile auf privat, damit niemand weitere Informationen über Sie herausfinden kann. Ihr Terminkalender sollte nie öffentlich einsehbar sein. Wie Sie sich am Arbeitsplatz schützen, erfahren Sie in diesem Fallbeispiel und in diesem Leitfaden. Was Sie tun können, um Ihre Familie zu schützen, erfahren Sie hier.
Die Polizei hilft Ihnen bei der Abschätzung von Gefahren und einer Einschätzung möglicher Risiken. Darauf basierend beraten Experten und Expertinnen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, welche diesem Risiko angepassten Maßnahmen Sie Zuhause oder am Arbeitsplatz ergreifen können. In akuten Fällen kann die Polizei häufiger an Ihrem Wohnort nach dem Rechten sehen, Ihnen eine konkrete Ansprechperson oder sogar Personenschutz zur Verfügung stellen. In bestimmten Fällen kann die Polizei auch eine Gefährderansprache vornehmen - damit wird der Täterin/dem Täter mitgeteilt, dass sie oder er der Polizei bekannt ist.
Zeigen Sie Ihren Vertrauten im Team die Drohungen, um die Gefahr gemeinsam einzuschätzen. Klären Sie Zuständigkeiten. Ab wann ist wer im Team zu informieren – und welche Strategien sollen angewendet werden? Wer unterzieht den Inhalt hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz einer ersten Prüfung? Wer kümmert sich um das Filtern der Nachrichten? Thematisieren Sie außerdem: Wie werden die Belastungen durch solche Hass-, Hetz- und Schmähpost im Team verarbeitet? Etablieren Sie eine vertrauensvolle Gesprächskultur und beziehen Sie sich gegenseitig im Umgang mit Hass ein.